Marken
Rumänische Marken
Den nationalen Markenschutz in Rumänien gewährt das OSIM, das Staatliche Amt für Erfindungen und Marken, nach dem Gesetz Nr. 84/1998.
Was dies umfasst
Verfügbarkeitsrecherchen und Beratung zur Schutzfähigkeit; Vorbereitung und Anmeldung; Vertretung während der Prüfung; Antworten auf Amtsbescheide; Widerspruch und Verlängerung. Wir handeln bei direkten nationalen Anmeldungen wie auch bei der rumänischen Benennung einer internationalen Registrierung.
Das Verfahren
Das OSIM prüft eine Anmeldung auf absolute Hindernisse (Unterscheidungskraft, beschreibender Charakter und die übrigen gesetzlichen Hindernisse) und veröffentlicht zugelassene Anmeldungen im Amtsblatt für gewerbliches Eigentum (BOPI). Das OSIM verweigert den Schutz nicht von Amts wegen aus relativen Gründen — ältere Rechte werden durch Widerspruch geltend gemacht, den jeder Interessierte innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung einlegen kann.
Wird kein Widerspruch eingelegt oder ein Widerspruch überwunden, wird die Marke eingetragen. Der Schutz läuft zehn Jahre ab der Anmeldung und ist unbegrenzt um weitere Zehnjahresperioden verlängerbar. Die Pariser Priorität kann innerhalb von sechs Monaten nach einer Erstanmeldung im Ausland beansprucht werden.
Wie wir beauftragt werden
Wir bestätigen Aufträge bei Eingang, klären die Anmeldeerfordernisse und das Waren-/Dienstleistungsverzeichnis nach der Nizza-Klassifikation und berichten zu jeder Phase. Da das OSIM nur absolute Hindernisse prüft, beraten wir auch zu Überwachung und Widerspruchsstrategie, damit ältere Rechte tatsächlich durchgesetzt werden.
Häufige Fragen
- Prüft das OSIM auf ältere identische oder ähnliche Marken?
- Nein. Das OSIM prüft nur absolute Hindernisse; Konflikte mit älteren Marken werden durch Widerspruch geltend gemacht. Eine Recherche vor der Anmeldung ist daher dringend ratsam.
- Wie lang ist die Widerspruchsfrist?
- Zwei Monate ab der Veröffentlichung im BOPI.