Was dies umfasst

Beurteilung von Neuheit und Eigenart; Erstellung der Wiedergaben; Anmeldung und Verfahren; und Verlängerung. Wir handeln bei direkten nationalen Anmeldungen wie auch bei der rumänischen Benennung einer internationalen (Haag-)Registrierung.

Das Verfahren

Das OSIM prüft die Anmeldung und erteilt für ein Design, das die Voraussetzungen erfüllt, eine Eintragungsurkunde. Der Schutz läuft zunächst zehn Jahre ab der Anmeldung und ist um drei weitere Fünfjahresperioden verlängerbar, bis höchstens 25 Jahre. Die Pariser Priorität kann innerhalb von sechs Monaten nach einer Erstanmeldung im Ausland beansprucht werden.

Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft Eine erste Anmeldung im Ausland begründet einen Prioritätstag; spätere rumänische oder EU-Anmeldungen innerhalb von sechs Monaten können diesen früheren Tag in Anspruch nehmen. Erstanmeldung im Ausland RO-/EU-Anmeldung nimmt den Tag in Anspruch 6 Monate
Pariser Priorität — eine Erstanmeldung im Ausland kann innerhalb von sechs Monaten in Anspruch genommen werden.

Wie wir beauftragt werden

Die Wiedergaben bestimmen den Schutzumfang; wir beraten daher vor der Anmeldung zu Ansichten und Verzichtserklärungen, berichten anschließend bis zur Erteilung und tragen die Verlängerungsfristen ein.

Häufige Fragen

Wie lange läuft ein eingetragenes rumänisches Design?
Zunächst zehn Jahre ab Anmeldung, verlängerbar um drei weitere Fünfjahresperioden, bis höchstens 25 Jahre (10 + 5 + 5 + 5). Das unterscheidet sich von der EU-/REUD-Dauer, die in Fünfjahresperioden bis zum gleichen Höchstwert von 25 Jahren läuft.
Was macht ein Design eintragungsfähig?
Es muss neu sein und Eigenart haben. Das OSIM prüft die Anmeldung und stellt eine Eintragungsurkunde aus, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.