Designs
Rumänische Designs
Den nationalen Designschutz in Rumänien gewährt das OSIM nach dem Gesetz Nr. 129/1992, das mit dem EU-Designrecht harmonisiert ist.
Was dies umfasst
Beurteilung von Neuheit und Eigenart; Erstellung der Wiedergaben; Anmeldung und Verfahren; und Verlängerung. Wir handeln bei direkten nationalen Anmeldungen wie auch bei der rumänischen Benennung einer internationalen (Haag-)Registrierung.
Das Verfahren
Das OSIM prüft die Anmeldung und erteilt für ein Design, das die Voraussetzungen erfüllt, eine Eintragungsurkunde. Der Schutz läuft zunächst zehn Jahre ab der Anmeldung und ist um drei weitere Fünfjahresperioden verlängerbar, bis höchstens 25 Jahre. Die Pariser Priorität kann innerhalb von sechs Monaten nach einer Erstanmeldung im Ausland beansprucht werden.
Wie wir beauftragt werden
Die Wiedergaben bestimmen den Schutzumfang; wir beraten daher vor der Anmeldung zu Ansichten und Verzichtserklärungen, berichten anschließend bis zur Erteilung und tragen die Verlängerungsfristen ein.
Häufige Fragen
- Wie lange läuft ein eingetragenes rumänisches Design?
- Zunächst zehn Jahre ab Anmeldung, verlängerbar um drei weitere Fünfjahresperioden, bis höchstens 25 Jahre (10 + 5 + 5 + 5). Das unterscheidet sich von der EU-/REUD-Dauer, die in Fünfjahresperioden bis zum gleichen Höchstwert von 25 Jahren läuft.
- Was macht ein Design eintragungsfähig?
- Es muss neu sein und Eigenart haben. Das OSIM prüft die Anmeldung und stellt eine Eintragungsurkunde aus, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.