Was eine vorläufige Schutzverweigerung ist

Benennt eine internationale Registrierung Rumänien oder die Europäische Union, prüft das OSIM oder das EUIPO diese Benennung nach seinem eigenen Recht. Besteht ein Einwand — absolute Hindernisse, ein älteres Recht, ein Widerspruch oder ein Formmangel —, erlässt das Amt eine vorläufige Schutzverweigerung: eine Mitteilung der Gründe mit einer Antwortfrist. Die WIPO leitet sie an den Inhaber oder seinen Vertreter weiter.

Warum ein lokaler Vertreter erforderlich ist

Um eine vorläufige Schutzverweigerung anzufechten, muss der Inhaber unmittelbar dem Amt antworten, das sie erlassen hat — nicht der WIPO —, und das Madrider und das Haager System erlauben diesem Amt, die Bestellung eines lokalen Vertreters zu verlangen. Für Rumänien und die EU sind das wir.

Die Frist ist der entscheidende Punkt

Die Antwortfrist wird vom betreffenden Amt festgelegt und ist oft kurz. Eine versäumte Frist bedeutet, dass die Benennung in diesem Gebiet ganz oder teilweise zurückgewiesen wird — häufig mit nur begrenzten Rechtsbehelfen.

Fristenlauf der Antwort auf eine vorläufige Schutzverweigerung Erlässt das OSIM oder das EUIPO eine vorläufige Schutzverweigerung gegen eine Benennung, antwortet der Inhaber innerhalb einer festen Frist unmittelbar diesem Amt; die Frist ist entscheidend, und es folgt eine Entscheidung. Benennung Vorläufige Schutzverweigerung Entscheidung Fristende Antwortfrist
Benennung → vorläufige Schutzverweigerung → Antwortfrist → Fristende → Entscheidung.

Was wir bei Eingang tun

  1. Sofort bestätigen und die Frist auf den Tag genau eintragen.
  2. Die Anforderungen von OSIM oder EUIPO für diese Benennung klären — Sprache, Vollmacht, Form der Antwort.
  3. Bewerten und berichten wir einen klaren Weg — worin der Einwand besteht, die Erfolgsaussichten und unsere Empfehlung — vor Ablauf der Frist.
  4. Die Antwort einreichen und bis zur Entscheidung des Amtes führen; bei Bedarf zu Überprüfung oder Beschwerde beraten.

Wie wir beauftragt werden

Leiten Sie uns die WIPO-Mitteilung (oder den Amtsbescheid) und die Nummer der internationalen Registrierung weiter. Eine eingescannte Vollmacht genügt in der Regel zum Handeln. Wir berichten in klarer, fester Korrespondenz, damit Sie Ihren Mandanten informieren können, ohne uns hinterherzulaufen.

Häufige Fragen

Können Sie sowohl bei Marken- (Madrid) als auch bei Design-Verweigerungen (Haag) tätig werden?
Ja — für Rumänien und die EU, in beiden Systemen.
Was benötigen Sie zum Beginn?
Die WIPO-Mitteilung oder den Amtsbescheid, die Registrierungsnummer und eine Vollmacht (ein Scan genügt zum Beginn).
Was, wenn die Frist sehr knapp ist?
Senden Sie es trotzdem und weisen Sie auf die Dringlichkeit hin — Bestätigung und Eintragung bei Eingang ist genau die Art, wie wir vermeiden, Rechte an die Uhr zu verlieren.