Was dies umfasst

Widerspruch gegen eine anhängige oder veröffentlichte Anmeldung auf der Grundlage älterer Rechte; Nichtigkeit einer eingetragenen Marke aus absoluten oder relativen Gründen; und Verfall, auch wegen Nichtbenutzung, wenn eine Marke innerhalb der maßgeblichen Frist nicht ernsthaft benutzt wurde. Wir bereiten das Verfahren vor und führen es, oder wir verteidigen dagegen, und beraten zu Vergleich und Koexistenz.

Widerspruch, Nichtigkeit und Verfall Der Widerspruch greift eine Marke vor der Eintragung innerhalb der Widerspruchsfrist an; Nichtigkeit und Verfall (auch wegen Nichtbenutzung) greifen eine Marke nach ihrer Eintragung an. Anmeldung Eintragung Widerspruch (davor) Nichtigkeit · Verfall (danach)
Der Widerspruch greift vor der Eintragung an; Nichtigkeit und Verfall danach.

Wie wir beauftragt werden

Die Fristen sind hier unerbittlich — die rumänische Widerspruchsfrist beträgt zwei Monate ab der Veröffentlichung, die EU-Frist drei Monate. Wir bestätigen die Frist bei Eingang und beraten zur Stärke der Position, bevor Kosten entstehen.

Häufige Fragen

Wie lauten die Widerspruchsfristen?
Zwei Monate ab Veröffentlichung im BOPI für eine rumänische Marke; drei Monate ab Veröffentlichung für eine Unionsmarke. Beide laufen ab Veröffentlichung und sind nicht verlängerbar; das Datum ist daher bei Eingang zu bestätigen.
Kann eine eingetragene Marke noch angegriffen werden?
Ja — durch Nichtigkeit, auf absolute oder relative Gründe, oder durch Verfall, auch wegen Nichtbenutzung, wenn die Marke im maßgeblichen Zeitraum nicht ernsthaft benutzt wurde.