Was dies umfasst

Beratung zur Benennung Rumäniens und/oder der EU; Überwachung der Benennung während der Prüfung durch OSIM oder EUIPO; und — der häufigste Bedarf — die Antwort auf jede gegen die Benennung erlassene vorläufige Schutzverweigerung (siehe Vorläufige Schutzverweigerungen).

Das Verfahren

Jedes benannte Amt prüft die Benennung nach seinem eigenen Recht und gewährt entweder Schutz oder erlässt innerhalb der maßgeblichen Frist eine vorläufige Schutzverweigerung. Eine Antwort wird unmittelbar bei dem Amt eingereicht, das die Verweigerung erlassen hat, nicht bei der WIPO. Um eine Verweigerung anzufechten, muss der Inhaber einen lokalen Vertreter bestellen — hier werden wir beauftragt.

Madrid- und Haag-Leitung Eine einzige internationale Registrierung über die WIPO kann Rumänien und die Europäische Union benennen; OSIM und EUIPO prüfen die Benennung jeweils nach ihrem eigenen Recht. Inhaber / Vertreter WIPO OSIM · RO EUIPO · EU
Madrid-Leitung — Inhaber → WIPO → OSIM / EUIPO.

Wie wir beauftragt werden

Senden Sie die WIPO-Mitteilung; wir tragen die Frist ein, bestätigen die Anforderungen des betreffenden Amtes und schlagen einen Weg vor, bevor die Frist abläuft.

Häufige Fragen

Braucht man allein für die Benennung einen lokalen Vertreter?
Nein — nur, um eine vorläufige Schutzverweigerung vor OSIM oder EUIPO anzufechten. Bis dahin läuft die Benennung ohne lokale Vertretung.