Marken
Internationale Marken (Madrid)
Das Madrider System ermöglicht es einem Inhaber, eine einzige internationale Registrierung auf viele Gebiete zu erstrecken. Rumänien und die Europäische Union können beide benannt werden. Wir handeln als lokale Vertretung bei diesen Benennungen.
Was dies umfasst
Beratung zur Benennung Rumäniens und/oder der EU; Überwachung der Benennung während der Prüfung durch OSIM oder EUIPO; und — der häufigste Bedarf — die Antwort auf jede gegen die Benennung erlassene vorläufige Schutzverweigerung (siehe Vorläufige Schutzverweigerungen).
Das Verfahren
Jedes benannte Amt prüft die Benennung nach seinem eigenen Recht und gewährt entweder Schutz oder erlässt innerhalb der maßgeblichen Frist eine vorläufige Schutzverweigerung. Eine Antwort wird unmittelbar bei dem Amt eingereicht, das die Verweigerung erlassen hat, nicht bei der WIPO. Um eine Verweigerung anzufechten, muss der Inhaber einen lokalen Vertreter bestellen — hier werden wir beauftragt.
Wie wir beauftragt werden
Senden Sie die WIPO-Mitteilung; wir tragen die Frist ein, bestätigen die Anforderungen des betreffenden Amtes und schlagen einen Weg vor, bevor die Frist abläuft.
Häufige Fragen
- Braucht man allein für die Benennung einen lokalen Vertreter?
- Nein — nur, um eine vorläufige Schutzverweigerung vor OSIM oder EUIPO anzufechten. Bis dahin läuft die Benennung ohne lokale Vertretung.