Designs
Internationale Designs (Haag)
Das Haager System ermöglicht es einem Inhaber, durch eine einzige internationale Registrierung Designschutz in vielen Gebieten zu erlangen. Rumänien und die EU können benannt werden; wir handeln als lokale Vertretung bei diesen Benennungen.
Was dies umfasst
Beratung zur Benennung Rumäniens und/oder der EU; Überwachung über OSIM oder EUIPO; und die Antwort auf jede gegen die Benennung erlassene vorläufige Schutzverweigerung (siehe Vorläufige Schutzverweigerungen).
Das Verfahren
Jedes benannte Amt prüft nach seinem eigenen Recht und gewährt den Schutz oder verweigert ihn innerhalb der maßgeblichen Frist vorläufig; eine Verweigerung wird unmittelbar bei diesem Amt beantwortet, und ihre Anfechtung erfordert einen lokalen Vertreter.
Häufige Fragen
- Braucht eine Haager Benennung einen lokalen Vertreter?
- Nur zur Anfechtung einer vorläufigen Schutzverweigerung vor OSIM oder EUIPO. Bis eine Verweigerung ergeht, läuft die Benennung ohne lokale Vertretung.
- Wie wird eine Designbenennung geprüft?
- Jedes benannte Amt prüft nach eigenem Recht und gewährt entweder Schutz oder erlässt innerhalb der geltenden Frist eine vorläufige Schutzverweigerung; eine Antwort wird direkt bei diesem Amt eingereicht, nicht bei der WIPO.