Marken
Unionsmarken
Eine Unionsmarke (UM) ist ein einziges, einheitliches Recht, das alle 27 Mitgliedstaaten abdeckt und vom EUIPO nach der Verordnung (EU) 2017/1001 verwaltet wird. Eine Anmeldung, eine Eintragung, eine Verlängerung — unionsweit.
Was dies umfasst
Anmelde- und Verfügbarkeitsstrategie EU-weit; Vorbereitung und Anmeldung beim EUIPO; Verfahren während der Prüfung; Widerspruch und Verlängerung; sowie Beratung zu Umwandlung oder Seniorität, wenn ein Portfolio nationale und EU-Rechte umfasst.
Das Verfahren
Das EUIPO prüft auf absolute Hindernisse und veröffentlicht die Anmeldung; Dritte können innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung auf der Grundlage älterer Rechte Widerspruch einlegen. Eine eingetragene UM gilt zehn Jahre und ist unbegrenzt verlängerbar. Pariser Priorität und EU-Seniorität können in Betracht kommen.
Wie wir beauftragt werden
Wir handeln als Ihr Vertreter vor dem EUIPO, betreuen Verzeichnis und Klassifizierung, führen Prüfung und Widerspruch und berichten nach festem Zeitplan. Die Einheitlichkeit der UM ist ihre Stärke und ihr Risiko — ein einziges älteres Recht irgendwo in der Union kann sie blockieren — daher ist die Verfügbarkeitsprüfung wichtig.
Häufige Fragen
- Was geschieht mit einer UM, die in einem Mitgliedstaat zurückgewiesen oder angegriffen wird?
- Da das Recht einheitlich ist, kann ein erfolgreicher Einwand aufgrund eines älteren Rechts in einem Mitgliedstaat die gesamte UM zu Fall bringen; eine Umwandlung in nationale Anmeldungen (auch eine rumänische) kann dann den Anmeldetag wahren.