Designs
EU-Designs (REUD)
Ein eingetragenes EU-Design (REUD) ist ein einheitliches Recht, das die gesamte Union abdeckt und vom EUIPO verwaltet wird. Es hat in der Reform von 2025 das „eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster" abgelöst.
Was dies umfasst
Anmeldestrategie EU-weit; Erstellung der Wiedergaben; zentrale Anmeldung beim EUIPO, einschließlich Sammelanmeldungen (bis zu 50 Designs, über Locarno-Klassen hinweg); und Verlängerung. Wir beraten auch zum nicht eingetragenen EU-Designrecht, das automatisch entsteht und einen kürzeren, nicht eingetragenen Schutz gewährt.
Das Verfahren
Das EUIPO prüft die Formalitäten und trägt ein; die materielle Neuheit wird vor allem dann geprüft, wenn das Design später angegriffen wird. Ein REUD läuft in Fünfjahresperioden bis höchstens 25 Jahre. Ab dem 1. Juli 2026 erweitert die Reform den Schutz auf bestimmte digitale und animierte Designs sowie grafische Benutzeroberflächen.
Wie wir beauftragt werden
Wir handeln als Ihr Vertreter vor dem EUIPO für Anmeldung und Verlängerung und beraten dazu, wie das einheitliche Recht mit dem nationalen rumänischen Schutz und mit Haag-Benennungen zusammenwirkt.
Häufige Fragen
- Wie lange läuft ein eingetragenes EU-Design?
- Es läuft in Fünfjahresperioden bis höchstens 25 Jahre. (Ein nationales rumänisches Design läuft zunächst zehn Jahre, dann drei Fünfjahresverlängerungen, bis zum gleichen Höchstwert von 25 Jahren.)
- Wird ein REUD vor der Eintragung auf Neuheit geprüft?
- Nein — das EUIPO prüft die Förmlichkeiten und trägt ein; Neuheit und Eigenart werden in der Sache vor allem bei späterer Anfechtung beurteilt, sodass eine Bewertung vor der Anmeldung sinnvoll ist.