Designs
Vorläufige Schutzverweigerungen — Designs
Wird eine Haag-Benennung Rumäniens oder der EU vorläufig verweigert, wird die Antwort genauso behandelt wie bei Marken: eingereicht beim erlassenden Amt, innerhalb seiner Frist, durch einen bestellten lokalen Vertreter.
Wie wir dabei vorgehen, zeigt die Kernseite Vorläufige Schutzverweigerungen — Bestätigung bei Eingang, die Frist auf den Tag genau eingetragen, ein klarer Weg vor Fristablauf vorgeschlagen und die Antwort bis zur Entscheidung eingereicht.
Häufige Fragen
- Wird eine Designverweigerung anders behandelt als eine Markenverweigerung?
- Nein — der Mechanismus ist derselbe: Die Antwort wird beim erlassenden Amt (OSIM oder EUIPO) innerhalb seiner Frist durch einen bestellten lokalen Vertreter eingereicht.
- Was brauchen Sie für den Start?
- Die WIPO-Mitteilung (oder die Amtsmitteilung), die Registernummer und eine Vollmacht; ein Scan genügt für den Anfang.