Benennt eine internationale Registrierung Rumänien oder die Europäische Union, prüft das OSIM oder das EUIPO diese Benennung nach seinem eigenen Recht. Bei einem Einwand — absolute Schutzhindernisse, ein älteres Recht, ein Widerspruch oder ein Formmangel — ergeht eine vorläufige Schutzverweigerung: die Mitteilung der Gründe mit einer Frist zur Stellungnahme.

Dem Amt antworten, nicht der WIPO

Die Antwort wird unmittelbar bei dem Amt eingereicht, das die Verweigerung erlassen hat. Die WIPO leitet die Mitteilung weiter, bearbeitet die inhaltliche Erwiderung jedoch nicht. Um die Verweigerung anzufechten, muss der Inhaber vor dem OSIM oder dem EUIPO einen lokalen Vertreter bestellen.

Die Frist entscheidet

Die Antwortfrist setzt das jeweilige Amt; sie ist oft kurz. Eine versäumte Frist führt zur — vollständigen oder teilweisen — Zurückweisung der Benennung in diesem Gebiet, häufig ohne wirksamen Rechtsbehelf.

Was wir zum Handeln benötigen

  • Die WIPO-Mitteilung oder den Amtsbescheid.
  • Die Nummer der internationalen Registrierung.
  • Eine Vollmacht (ein Scan genügt zum Beginn).

Wir bestätigen den Eingang sofort, tragen die Frist auf den Tag genau ein und schlagen vor Fristablauf einen klaren Weg vor. Siehe unsere Seite zu vorläufigen Schutzverweigerungen.